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Allgemeine Geschäftsbedingungen (auch als PDF download hier)
Sehr geehrte Kunden,
Sardegna Verde ist eine Kooperation zwischen
der Firma Sardegna Verde in Sardinien und Ferienhausvermittlung Karrer GbR in Deutschland. Der Veranstaltersitz ist in Deutschland. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und Sardegna Verde – nachfolgend „SV“ abgekürzt - zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff „Ferienobjekt“.
1. Rechtsgrundlagen und Stellung von SV
1.1. Im Verhältnis zu den Eigentümern/Vermietern der von SV angebotenen Ferienobjekte ist SV ausschließlich Vermittler.
1.2. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt SV jedoch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SV dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.3. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SV in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde SV den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die „Allgemeine Leistungsbeschreibung“ bzw. wichtige Hinweise des Prospekts und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land. soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von SV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von SV hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
2.3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von SV herausgegeben werden, sind für SV und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von SV gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt SV den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von SV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SV dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist SV nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.
2.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.7. Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag, abweichend von vorstehender Regelung, wie folgt zu Stande: SV nimmt auf der Grundlage des telefonisch übermittelten Buchungswunsches eine für SV verbindliche Reservierung (Option) vor und leitet dem Kunden ein Buchungsformular und diese Vertragsbedingungen zu. Übermittelt der Kunde spätestens innerhalb einer Woche nach Optionsvornahme persönlich, per Post oder per Fax die Buchung an SV, gestaltet sich der Buchungsablauf wie oben Ziffer 2.4 und 2.5. Geht innerhalb dieser Frist die Buchung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für SV und den Kunden.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen an SV zu bezahlen. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist
3.2. Soweit SV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. dieser Bedingungen zu belasten.
4. Kaution
4.1. Mit Restzahlung ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe sich aus der Objektbeschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ergibt.
4.2. Die Kaution sichert alle Ansprüche ab, die sich nach diesen Vertragsbestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften für SV, bzw. den Eigentümer/Vermietern aus dem Vertrag bzw. aus der Belegung des Ferienobjekts ergeben können. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
4.3. Die Kaution wird spätestens zwei Wochen nach Belegungsende zurückerstattet.
5. Leistungspflichten von SV und Leistungsänderungen
5.1. Die von SV geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.
5.2. Von der Leistungspflicht von SV nicht umfasst sind, ausgenommen soweit dies­bezüglich seitens SV Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten be­stehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. SV ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleich­wertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn SV in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an­zubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von SV über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SV unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert SV den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann SV, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
6.3. SV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
n Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 10 % des Gesamtpreises.
n Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 50. Tag vor Belegungsbe­ginn 50 % des Gesamtpreises.
n Bei einem Rücktritt vom 49. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
6.4.Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SV nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 6.6. SV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist SV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann SV bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunde erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. SV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit SV wie folgt konkretisiert
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von SV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von SV wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber SV unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Beauftragte von SV und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von SV nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen SV anzuerkennen.
9.3. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, SV erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SV oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SV oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist SV, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.2. Besuche jedwede dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von SV anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 10.1 entsprechend.
10.3. Auf Verlangen von SV, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme erkennbar waren, und ihm jedoch nicht gerügt wurden.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und SV, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von SV alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
10.5. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutra­gen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.6. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.7. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.8. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von SV die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von SV bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.9. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von SV mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben.
10.10 Die Benutzung vorhandener Swimmingpools geschieht auf eigene Gefahr. Hierbei haben die Eltern Aufsichtspflicht für Ihre Kinder.
11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag um 15.00 Uhr zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. SV teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
12.1.SV oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von SV, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit, trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
12.3. Kündigt SV in diesen Fällen, so behält SV den Anspruch auf den Gesamtpreis; SV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an­rechnen lassen, die SV aus einer anderweitigen Belegung des Objekts er­langt.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von SV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Die deliktische Haftung von SV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
13.3. SV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis­tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von SV sind. SV haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von SV ursächlich geworden ist.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SV unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts nach dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. SV weist daraufhin, dass für deutsche Staatsbürger ein Personalausweis, bzw. Kinderausweis genügt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht­befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SV schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16. Rechtswahl
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen SV im Ausland für die Haftung von SV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann SV nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von SV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SV vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und SV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2001 - 2007
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Vertragspartner ist:
Firma Ferienhausvermittlung
Anne Karrer und Tilman Karrer
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
Hopfenstraße 34
D-73430 Aalen
Tel. 07361 559800 Fax 07361 559801
email:sardegna-verde@t-online.de



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