Sehr geehrte Kunden,
Sardegna Verde ist eine Kooperation zwischen
der Firma Sardegna Verde in Sardinien und Ferienhausvermittlung
Karrer GbR in Deutschland. Der Veranstaltersitz ist in
Deutschland. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen
auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen
Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der
nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen
werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
Ihnen, dem Kunden und Sardegna Verde – nachfolgend
„SV“ abgekürzt - zu Stande kommenden
Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb
genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden
wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen
oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff „Ferienobjekt“.
1. Rechtsgrundlagen und Stellung von SV
1.1. Im Verhältnis zu den Eigentümern/Vermietern
der von SV angebotenen Ferienobjekte ist SV ausschließlich
Vermittler.
1.2. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung
unterstellt SV jedoch das Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und SV dem Pauschalreiserecht der §§
651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender
Anwendung.
1.3. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen
nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SV
in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde SV den Abschluss
des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots
sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des
Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die „Allgemeine
Leistungsbeschreibung“ bzw. wichtige Hinweise des
Prospekts und alle ergänzenden Informationen zum
Ferienobjekt und zum Land. soweit diese dem Kunden vorliegen.
Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte
sind von SV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen von SV
hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts
stehen.
2.3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte,
Hotelprospekte, die nicht von SV herausgegeben werden,
sind für SV und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung
oder zum Inhalt der Leistungspflicht von SV gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt SV den Eingang der Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
von SV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SV dem
Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln.
Hierzu ist SV nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch
den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn
erfolgt.
2.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2.7. Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag, abweichend
von vorstehender Regelung, wie folgt zu Stande: SV nimmt
auf der Grundlage des telefonisch übermittelten Buchungswunsches
eine für SV verbindliche Reservierung (Option) vor
und leitet dem Kunden ein Buchungsformular und diese Vertragsbedingungen
zu. Übermittelt der Kunde spätestens innerhalb
einer Woche nach Optionsvornahme persönlich, per
Post oder per Fax die Buchung an SV, gestaltet sich der
Buchungsablauf wie oben Ziffer 2.4 und 2.5. Geht innerhalb
dieser Frist die Buchung nicht ein, so erlischt die Reservierung
ohne weitere Folgen für SV und den Kunden.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung
des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe
von 30% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und
ist innerhalb von 10 Tagen an SV zu bezahlen. Die Restzahlung
wird 4 Wochen vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist
3.2. Soweit SV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben
ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises
kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der
Reiseunterlagen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so ist SV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6. dieser Bedingungen zu belasten.
4. Kaution
4.1. Mit Restzahlung ist eine Kaution zu hinterlegen,
deren Höhe sich aus der Objektbeschreibung, bzw.
der Buchungsbestätigung ergibt.
4.2. Die Kaution sichert alle Ansprüche ab, die sich
nach diesen Vertragsbestimmungen und den gesetzlichen
Vorschriften für SV, bzw. den Eigentümer/Vermietern
aus dem Vertrag bzw. aus der Belegung des Ferienobjekts
ergeben können. Eine private Haftpflichtversicherung
wird empfohlen.
4.3. Die Kaution wird spätestens zwei Wochen nach
Belegungsende zurückerstattet.
5. Leistungspflichten von SV und Leistungsänderungen
5.1. Die von SV geschuldete vertragliche Leistung besteht
in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand
und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung
ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen
im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und
eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.
5.2. Von der Leistungspflicht von SV nicht umfasst sind,
ausgenommen soweit diesbezüglich seitens SV
Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen
und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die
nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den
vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung
des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale
des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages,
bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von SV nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen
und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich
zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
5.6. SV ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts,
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten
und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts
zu verlangen, wenn SV in der Lage ist, ein solche solches
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung von SV über die Änderung dieser
gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn
(Anreise) /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom
Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
SV unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder
tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert SV den Anspruch
auf den Preis. Stattdessen kann SV, soweit der Rücktritt
nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für
ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Objektpreis verlangen.
6.3. SV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung
und gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung
des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
n Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn
10 % des Gesamtpreises.
n Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 50. Tag vor
Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises.
n Bei einem Rücktritt vom 49. Tag bis zum Tag vor
Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
6.4.Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SV
nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die
von ihr geforderte Pauschale. 6.6. SV behält sich
vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In
diesem Fall ist SV verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts
konkret zu beziffern und zu belegen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels,
des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter
Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung
möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen,
kann SV bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten
Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
von € 25,- pro Kunde erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag
gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen
und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile
davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten
Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in
Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.
B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Preises. SV wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit SV wie
folgt konkretisiert
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Vertretung von SV
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von SV wird der Kunde spätestens mit
Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche
Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet,
Mängel unverzüglich direkt gegenüber SV
unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
9.2. Beauftragte von SV und Eigentümer/Vermieter
sind nicht befugt und von SV nicht bevollmächtigt,
Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen
SV anzuerkennen.
9.3. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde
den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die
Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels
aus wichtigem, SV erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SV oder,
soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart,
ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von SV oder ihren Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird.
10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen
Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung
ist SV, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des
Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene
Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung
zu verlangen. Die überzähligen Personen haben
unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.2. Besuche jedwede dritter Personen, die nicht im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen
wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten,
insbesondere eine Übernachtung einschließen
sind dem Beauftragten von SV anzuzeigen. Erfolgt eine
solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche
objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt
die Regelung in Ziffer 10.1 entsprechend.
10.3. Auf Verlangen von SV, bzw. deren Beauftragten, ist
bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle
des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen
und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest
zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund
solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer
solchen Übernahme erkennbar waren, und ihm jedoch
nicht gerügt wurden.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet,
das Objekt pfleglich zu behandeln, und SV, dem Eigentümer
oder dem örtlichen Beauftragten von SV alle Schäden
und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich
zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für
Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als
störend empfindet und solche, für die er sich
oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich
hält. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung
und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene
Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden führen
kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden
nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden
oder zu vertreten sind.
10.5. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuelle Schäden so gering wie möglich
zu halten.
10.6. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige
Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner
Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm
vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden
ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische
Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation,
die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte,
Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen
ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers
vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende
Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde,
gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.7. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche
Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz
und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.8. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige
Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im
sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im
Preis enthalten End-Reinigung berücksichtigt nicht
das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung
des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und
der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei
sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer
Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von SV die
Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht
zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen
der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden
Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor
Abreise an den Beauftragten von SV bezahlt werden und
können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.9. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung
von SV mitgebracht werden. Art und Größe sind
wahrheitsgemäß und genau anzugeben.
10.10 Die Benutzung vorhandener Swimmingpools geschieht
auf eigene Gefahr. Hierbei haben die Eltern Aufsichtspflicht
für Ihre Kinder.
11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag um 15.00 Uhr
zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen
werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht
nicht.
11.2. SV teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein
Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme
bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall
geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen,
insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer
oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer
späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter
Ankunft gehen zu seinen Lasten.
12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
12.1.SV oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich
bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer,
können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen,
wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung
des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von SV, deren
Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört
oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit, trotz Abmahnung eine
vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung,
fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen
verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört
wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig
das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
12.3. Kündigt SV in diesen Fällen, so behält
SV den Anspruch auf den Gesamtpreis; SV muss sich jedoch
den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die SV aus einer anderweitigen
Belegung des Objekts erlangt.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von SV für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SV für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
13.2. Die deliktische Haftung von SV für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts
für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
13.3. SV haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung
und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von
SV sind. SV haftet jedoch wenn und insoweit für einen
Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten von SV ursächlich geworden
ist.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach
Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber SV unter der nachstehend
angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
14.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie
nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Belegung des Ferienobjekts nach dem Vertrage
nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SV
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder SV die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. SV weist daraufhin, dass für deutsche Staatsbürger
ein Personalausweis, bzw. Kinderausweis genügt. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SV schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16. Rechtswahl
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
und SV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen SV im Ausland
für die Haftung von SV dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann SV nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von SV gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen
Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von
SV vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag
zwischen dem Kunden und SV anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
-----------------------------------------------------------------
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich
geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2001 - 2007
-----------------------------------------------------------------
Vertragspartner ist:
Firma Ferienhausvermittlung
Anne Karrer und Tilman Karrer
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
Hopfenstraße 34
D-73430 Aalen
Tel. 07361 559800 Fax 07361 559801
email:sardegna-verde@t-online.de
Bitte lesen Sie auch unsere wichtigen Informationen ! |
|